Fachinnung für Elektrotechnik Aachen

Neue arbeitsrechtliche Anforderungen aufgrund des MuSchG

Seit 01. Januar 2018 gelten die Regelungen des neuen Mutterschutzgesetzes und damit einhergehend neue arbeitgeberseitige Anforderungen an die arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung.

Zu diesem Thema hat der UDH sein Merkblatt Mutterschutz entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben überarbeitet. Dieses Merkblatt berücksichtigt die seit dem 01. Januar 2018 geltenden gesetzlichen Vorgaben und gibt einen Überblick über die rechtlichen Gesichtspunkte, die Arbeitgeber bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes zu beachten haben.

Des Weiteren hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf einen Erklärfilm zum Mutterschutz für Arbeitgeber sowie einen Erklärfilm zum Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen online gestellt.