Kreishandwerkerschaft Aachen

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Datenschutz muss nicht kompliziert sein

Es ist bereits ein Jahr her, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa eingeführt wurde. Es war eine Neuerung, die einige Betriebe auf Trab gehalten hat.

Für kleine Betriebe bedeutet dies auch heute noch einen Aufwand, der kaum zu stemmen ist. Dem wird nun Abhilfe geschaffen, zumindest für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, die „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“ also regelmäßig Kunden oder Personal verwalten. Diese sollen nun keinen Datenschutzbeauftragten mehr stellen müssen und nur geringen Datenschutz Aufwand haben.

Zusätzlich sieht die Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) vor, dass eine Erlaubnis zur Datenverarbeitung von Mitarbeitern künftig auch elektronisch versenden können. So bleibt der Datenschutz einfach überschaubar, verständlich und anwendbar, auch für nicht internetaffine Personen.

Mehr Informationen gibt es z.B. in der Deutschen Handwerkszeitung und im Beitrag der Kreishandwerkerschaft Diepholz/Nienburg auf DasHandwerk.de