Kreishandwerkerschaft Aachen

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Wichtiges Signal für Handwerksbetriebe

In einem Interview für www.deutschland.de spricht ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer über das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

 

Wie bewerten Sie den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz? Welche Punkte sind aus der Sicht von Handwerk und Mittelstand begrüßenswert?

 

Mit den Ende Dezember 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwürfen für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Weichen für ein modernes Zuwanderungsrecht gestellt. Für das personalintensive Handwerk ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte deutlich erleichtert wird etwa durch den Wegfall der Vorrangprüfung und den Verzicht auf die Beschränkung auf Engpassberufe. Zudem werden insbesondere die vom Handwerk vorgeschlagenen bilateralen Vermittlungsabsprachen eine wichtige Rolle spielen, um zielgenau ausländische Fachkräfte für ausgewählte Bedarfe am deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Um mit potentiellen ausländischen Arbeitnehmern persönlich Kontakt aufnehmen zu können, ist wichtig, dass für Zuwanderer die Möglichkeiten zur Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes erleichtert werden.

Wie viele Fachkräfte fehlen im deutschen Handwerk und in welchen Bereichen ist der Bedarf besonders groß?
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es Ende 2017 im Handwerk 150.000 gemeldete offene Stellen. Vermutlich liegt die Zahl jedoch deutlich höher, eher um die 250.000, denn längst nicht alle Betriebe melden ihre offenen Stellen beim Arbeitsamt. Betroffen sind insbesondere die Bauberufe etwa im Hochbau, aber auch Berufe im Bereich Sanitär, Heizung, Klima, die Lebensmittelhandwerke wie Fleischer und Bäcker.

Halten Sie die Anforderungen, die ausländische Fachkräfte erfüllen müssen, für angemessen?
Die jetzt verabschiedeten Gesetzentwürfe stellen eine insgesamt ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her. Aus Sicht des Handwerks befürchten wir aber, dass in der Praxis gerade für beruflich qualifizierte Zuwanderer sowohl der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch die Erfüllung der geforderten deutschen Sprachkenntnisse eine erhebliche Hürde darstellen werden.

Viele Handwerksbetriebe beschäftigen bereits Flüchtlinge. Wo brauchen sie noch Unterstützung von Seiten des Gesetzgebers? Welche Punkte müssten Ihrer Ansicht nach ergänzt oder angepasst werden?
Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist ein wichtiges Signal für die zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. Das Handwerk erwartet jetzt mehr Rechtssicherheit und einen bundeseinheitlichen Vollzug. Darüber hinaus ist und bleibt das Angebot – gerade auch fachspezifischer und gegebenenfalls berufsbegleitender – Deutschsprachkurse entscheidend, damit geflüchtete Menschen zügig eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können.

Das Interview führte Christina Rath und erschien am 4. Januar 2019 auf www.deutschland.de.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (www.zdh.de)