Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Aktuelle Grafiken zur Absonderungsverordnung

Angesichts der steigenden Infektionszahlen weist die Niedersächsische Staatskanzlei darauf hin, dass bereits bei einem Verdacht einer Infektion bzw. dem Kontakt mit einer infizierten Person die Absonderungsverordnung vom 22.09.2021 (Anlage) greift.

Das Sozialministerium hat die Inhalte der Absonderungsverordnung noch einmal in einfachen Übersichtsbildern dargestellt. Diese Grafiken erhalten Sie anbei.
Sie betreffen folgende Fragestellungen:
− Wann müssen Personen in die Absonderung?
− Was gilt konkret für Kontaktpersonen?
− Wie lange dauert die Absonderung?
− Was mache ich bei Symptomen?
− Was mache ich bei positiven Selbsttests beziehungsweise PoC – Schnelltests?
− Was mache ich bei Warnhinweis in meiner Corona-Warm-App?

Grafiken für Corona-Absonderung und Qurantäne-Fragen 1.11.2021

Niedersachsen AbsonderungsVO vom 22.9.2021