Kreishandwerkerschaft Gütersloh

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Digitales Berichtsheft BLoK

BLok – Berichtsheft leicht gemacht.

Die Kreishandwerkerschaft Gütersloh hat mit dem Anbieter des digitalen Berichtsheftes „BLok“ eine Kooperation geschlossen. Alle Handwerksbetriebe im Kreis Gütersloh können BLoK über den Rahmenvertrag der Kreishandwerkerschaft zu Sonderkonditionen nutzen. Innungsbetriebe erhalten zusätzlich noch einen Rabatt auf die Erstregistrierung. Die Preise finden Sie in § 7 Vergütung des Vertrags über die Auftragsverarbeitung (siehe Link unten).

 

Das ist BLok:

  • BLok ist der Online-Ausbildungsnachweis für duale Ausbildungsberufe. Einfach zu bedienen und übersichtlich gestaltet können Auszubildende, Ausbilder und Berufsschullehrer das Berichtsheft im Internet gemeinsam nutzen.
  • BLok ermöglicht die Abstimmung und Verzahnung der Ausbildungsinhalte an verschiedenen Orten der dualen Ausbildung: BLok ist Deutschlands erster Online-Ausbildungsnachweis, der über alle Lernorte der Berufsausbildung funktioniert. Die Auszubildenden eines Ausbildungsbetriebes können ihre Berichtshefte online führen. Die verantwortlichen betrieblichen Ausbilder haben die Möglichkeit die Berichtsheftwochen dann ebenso zeit- und ortsunabhängig einzusehen und abzunehmen, wie die Berufsschullehrer und die überbetrieblichen Ausbilder. Selbst die Prüfungsausschüsse können sich beteiligen und die Berichtshefte zur Prüfung online entgegen nehmen.
  • Folglich haben alle an der Berufsausbildung Beteiligten Einblick in die individuellen Lernprozesse der Auszubildenden. Dazu zählen die Auszubildenden, betriebliche und überbetriebliche Ausbildende sowie Berufsschullehrende. Diese können bei Bedarf Ausbildungsinhalte miteinander verknüpfen, aufeinander abstimmen und letztlich sowohl effizient als auch transparent gestalten.
  • Für die gesamte Ausbildung gilt damit: Kein Papier, keine Ordner, keine unleserlichen Schreibschriften. Dafür kann jederzeit im Berichtsheft über die Stichwortsuche recherchiert werden. Bis zur Abnahme durch einen Ausbilder oder Lehrer haben Auszubildende außerdem die Möglichkeit, ihre Einträge noch einmal zu korrigieren.
  • BLok ist dabei extrem flexibel. Am Ende muss nur die jeweilige Woche oder das gesamte Berichtsheft ausgedruckt und den entsprechenden Akteuren übergeben werden.

 

Eine Demoversion und weitere Informationen finden Sie hier! Die FAQ finden Sie hier! Eine Playlist mit verschiedenen kurzen Erklärungsvideos finde Sie auf Youtube!

 

Sie möchten BLok verwenden? Das ist nun zu tun:

  • Sie schließen mit uns einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
  • Sie erklären Ihre Teilnahme mittels Anmeldung
  • Vertrag (bitte zweifach ausgedruckt) und Erklärung senden Sie an:
    Kreishandwerkerschaft Gütersloh
    Eickhoffstr. 3
    33330 Gütersloh
  • Sie erhalten einen Registrierungslink direkt von der BPS GmbH, mit dem Sie sich im BLok-Portal einloggen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kristina Beiwinkel
Telefon: 05241/23484-14
E-Mail: beiwinkel@kh-gt.de

Für die ab dem 01.10.2017 geschlossenen Ausbildungsverträge besteht die Möglichkeit, die Form der Berichtsheftführung auf digital umzustellen. Es ist ein Änderungsantrag an die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld zu richten. WICHTIG: Zur Prüfung muss die komplette Ausbildungszeit dokumentiert sein! Einen Vordruck finden Sie hier!

In einigen Betrieben besteht für die Überwachung des Berichtsheftes ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dieses bedarf einer individuellen Beratung. Bitte wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung.