Kreishandwerkerschaft Gütersloh

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Förderhinweis

Die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung in den Bildungszentren des Handwerks werden bei Vorliegen der Förderberechtigung mit öffentlichen Mitteln gefördert:

Alle Lehrgänge werden mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) gefördert.
Fachstufenlehrgänge (ab 2. Ausbildungsjahr) werden zusätzlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bezuschusst.

Wichtiger Hinweis: Die Kurse der Überbetrieblichen Unterweisung für Auszubildende werden mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziell gefördert, was die Kosten für den Ausbildungsbetrieb deutlich reduziert. Seit 2016 ist jedoch eine Voraussetzung für diese Förderung, dass der Auszubildende zu Beginn der Maßnahmen einmalig einen Teilnehmerfragebogen sowie eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung ausfüllt und unterschreibt.

Details dazu finden Sie hier.

Die aktuell gültigen Fördersätze entnehmen Sie bitte den folgenden hinterlegten Aufstellungen:

ÜLU-Lehrplan
ÜLU-Förderansätze