Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung ist mittlerweile fester Bestandteil der Ausbildung im Handwerk in fast allen Handwerksberufen geworden. Sie ergänzt die fachpraktischen Fertigkeiten und Kenntnisse der betrieblichen Ausbildung. Basis der überbetrieblichen Ausbildung sind von Bund und Land anerkannte Rahmenlehrpläne des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik (HPI) sowie die Grundsatzausbildungsvorschrift (GAV) der Handwerkskammer, die von der Vollversammlung beschlossen wurde.
Die Vollversammlung der Handwerkskammer legt nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses für jeden Ausbildungsberuf die anerkannten Rahmenlehrpläne fest, nach denen die Träger zu unterweisen haben. Ferner legt sie den zeitlichen Rahmen, den Ort der Durchführung sowie den Zuständigkeitsbereich des Trägers fest. Die aktuellen Unterweisungspläne finden Sie hier!