Auswirkungen des Coronavirus VIII

„KfW-Schnellkredite bis 800.000 Euro im Kommen – 10 Jahre Laufzeit, 2 Jahre tilgungsfrei, 3% Zinsen“. Hausbanken sind trotz einer Haftungsbeschränkung auf 10 % (KMU) strenger bei der Bonitätsprüfung unterwegs, als es von der Bundesregierung beabsichtigt und angekündigt war.

Nach Angaben des Handelsblatts werden von den Banken Fortführungsprognosen zur Feststellung der Kreditwürdigkeit angestellt. Danach soll das Unternehmen, das einen Kredit beantragt, auch nach 3 bzw. 6 Monaten krisenbedingter Ausfälle noch dazu in der Lage sein, den Kredit innerhalb von 5 Jahren zu tilgen. Viele mittelständische Unternehmen erfüllen das zur Zeit nicht.

Deshalb hat die Bundesregierung weitere Hilfen für den Mittelstand beschlossen: Sie führt „KfW-Schnellkredite“ für den Mittelstand ein, bei denen der Staat 100 % der Kreditrisiken übernimmt, so dass keine Bewertung der Hausbank mehr notwendig ist.

Die Schnellkredite seien bereits ab Donnerstag, den 9. April 2020, verfügbar, heißt es aus dem BMWI.

Banken können Kredite ohne Prüfung der weiteren Entwicklung des Antragstellers vergeben können. Eine Prüfung erfolgt ausschließlich auf Basis von Vergangenheitsdaten. Die Kredite können schnell ausgezahlt werden.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „KfW-Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Pro Unternehmen beträgt das verfügbare Kreditvolumen bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zwei Jahre davon sind tilgungsfrei.
  • Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Im Gegenzug verzichten die Hausbanken auf jede Form und jeden Umfang einer Besicherung, so die KfW.
  • Eine Kombination der Schnellkredite mit anderen KfW-Krediten oder Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist nicht möglich. Ein Schnellkredit könne aber später auf einen zinsgünstigeren Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 umgeschuldet werden.

Wir informieren Sie, sobald die EU-Kommission dem neuen Sofortprogramm zugestimmt hat und die Mittel verfügbar sind.