Rundschreiben vom 29.06.2021

Unfallversicherung für Auszubildende

Sehr geehrter Ausbildungsbetrieb,

seit Beginn der Ausbildung profitieren Ihre Auszubildenden von der Unfallversicherung des Versorgungswerkes der Kreishandwerkerschaft Gütersloh, beitragsfrei, wenn sie unseren Versicherungsschutz in Anspruch genommen haben. Dieser kostenfreie Unfallschutz gilt an 24 Stunden, 7 Tagen/Woche.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz durch unseren Partner Signal lduna erweitert wurde. Die wichtigsten Leistungsbestandteile im Überblick sind:

✓ Kostenerstattung für Hilfsmittel bis 3.000 EUR inkl. Servicepaket
✓ Schmerzensgeld von 3.000 EUR bei einer Schenkelhalsfraktur (Oberschenkelhalsbruch)
✓ Psychologische Soforthilfe bis 1.200 EUR
✓ Bewusstseinsstörungen (Schwindel, Ohnmacht) auch nach Einnahme von Medikamenten (ausgeschlossen sind Unfälle durch epileptische Anfälle)
✓ Herzinfarkt, Schlaganfall, erhöhe Kraftanstrengung
✓ Folgen von: Bauch-, Leisten- und Nabelbrüchen (auch ohne Unfallereignis), Nahrungsmittelvergiftungen
✓ Gesundheitsschädigungen durch:

  • Gase und Dämpfe, Zeckenstiche, Impfschäden,
  • Allergische Reaktionen aufgrund von unfreiwilligem Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug, lnsektenstichen/-bissen oder anderen Haut- und Schleimhautverletzungen
  • Vergiftungen durch Einnahme fester/flüssiger Stoffe

Bitte denken Sie weiter an das noch wichtigere Thema der Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Hierzu können Sie jederzeit den Beratungsservice des Versorgungswerkes in der Kreishandwerkerschaft in Anspruch nehmen. Durch vielfältige Rückmeldungen von Auszubildenden mussten wir feststellen, dass es unterschiedlichste Angebote am Markt gibt, in denen mit gezielten Lockangeboten junge Leute zum Abschluss aufgefordert werden – nach einigen Jahren werden die Beiträge explosionsartig erhöht.
Nutzen Sie daher den guten Beratungsservice unseres Versorgungswerkes.