Maler-, Lackierer- und Raumausstatter-Innung Gütersloh

Newsletter vom 20.05.2021

Gute Ausbildungszahlen, Ausbildungsprämie+, Rückzahlung Soforthilfe NRW, Corona-Regeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Newsletter wollen wir Sie über aktuelle und interessante Themen, die das Handwerk betreffen, auf dem Laufenden halten. Hier sind unsere heutigen Themen:

„Wieder in der Spur“ – Handwerk im Kreis Gütersloh meldet sich mit ersten guten Zahlen am Ausbildungsmarkt zurück
Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben Handel, Handwerk und Industrie im Jahr 2020 das schwächste Ausbildungsjahr seit langem verzeichnet. Jetzt meldet sich das heimische Handwerk im Kreis Gütersloh mit ersten starken Ausbildungszahlen zurück. „Bis Ende April verzeichnen wir einen Zuwachs von 21,7 Prozent bei den neu eingetragenen Lehrverträgen zum Stand April 2020. 291 Azubis hatten zum 30.04.2021 ihren neuen Lehrvertrag in der Tasche, 2020 waren es zu dem Zeitpunkt 229. Wir sind in weiten Teilen wieder in der Spur!“, kommentiert Georg Effertz, Kreishandwerksmeister des Kreises Gütersloh, die aktuelle Azubi-Statistik der Kreishandwerkerschaft. Die im letzten Jahr eingebrochene Vermittlung der Schülerinnen und Schüler an die Betriebe sieht Dachdeckermeister Effertz überwunden. Einen Beitrag dazu leisten die rund 700 Ausbildungsbetriebe im Kreis Gütersloh, die trotz verschärfter Hygienemaßnahmen allesamt Praktika zum Berufseinstieg anbieten. Die Corana-Selbsttests in den Betrieben machen es möglich. Zur Unterstützung der Innungsfachbetriebe bei der Nachwuchsgewinnung hat die Kreishandwerkerschaft eine Broschüre mit freien Lehrstellen an alle weiterführenden Schulen im Kreis verteilt. „Hier konnten wir ein Zeitfenster abpassen, in dem gerade Präsenzunterricht stattfand. Eine Woche später hätte unser Angebot die Schulabgänger nicht mehr erreicht“, beschreibt Georg Effertz die aktuellen Unwägbarkeiten bei der Nachwuchswerbung. Interessierte Schulabgänger finden die Ausbildungsplätze der Innungsfachbetriebe im Kreis online unter www.starte-ausbildung.de.

Erfreulich ist, dass die von den Wirkungen der Corona-Krise stark betroffenen Feinwerkmechaniker um 21 Prozent zu 2020 zulegen konnten. Auffällig auch die Zimmerer, die 18 neu eingetragene Lehrverträge verbuchen können (2020: 8; 2019: 5). Die Zuversicht in die Entwicklung des Holzbaus treibt hier die Fachkräftegewinnung an. Das Bauhauptgewerbe bleibt von der Corona-Krise verschont, entsprechend gut ist seine Ausbildungsleistung (+28,5 Prozent zum Vorjahresmonat April).

Schwach zeigt sich noch das Kfz-Gewerbe: Mit nur 35 neuen Lehrverträgen gegenüber 50 im April 2020 liegt der beliebte Ausbildungsberuf weit hinter den Erwartungen zurück. Hier zeigen sich die Auswirkungen der Lockdowns und der harten Kontaktbeschränkungen beim Handel. „Das eigene Auto hat in der Coronapandemie für viele an Attraktivität gewonnen. Mit fallender Inzidenz und persönlichen Kundenkontakten ist für den Kfz-Handel ein Hoffnungsstrahl erkennbar. Für den Spätsommer können wir auf ein verbessertes Ausbildungsangebot hoffen“, bleibt Hermann Kattenstroth, Obermeister der Kfz-Innung des Kreises, zuversichtlich. Herb sind auch die Friseure von Umsatzeinbußen betroffen und halten sich noch bei der Ausbildung zurück. Sie können wegen der aktuellen Abstandsregeln nur die Hälfte der regulären Frisierplätze belegen, dementsprechend sinkt die Ausbildungsleistung (-43 Prozent gegenüber April 2020). Auch die Nahrungsmittelgewerbe verharren wegen Umsatzeinbrüchen im Cafebetrieb und beim Catering noch auf dem Vorjahresstand. Ganz anders dagegen die Entwicklung im Elektrotechniker-Handwerk: Hier wurden bislang 81 neue Lehrverträge geschlossen, 47,2 Prozent mehr als bis Ende April 2020 (55 neue Lehrverträge). Auch das Tischlerhandwerk kann heute ein auffälliges Plus von 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresstand vorweisen, dank starker Nachfrage der Privatkunden, die in Home-Office-Zeiten Haus und Heim aufmöbeln.

Wir freuen uns, dass es wieder aus der Krise geht. In dem Zusammenhang erinnern wir an:

Ausbilden und Ausbildungsprämie sichern
Die im letzten Jahr aufgelegte Ausbildungsprämie ist verbessert worden. Betriebe, die ihre durchschnittliche Ausbildungsleistung in 2021 halten, erhalten 2.000,00 Euro Ausbildungsprämie. Wer sie steigert, erhält sogar 3.000,00 Euro für jeden zusätzlichen Lehrvertrag zugeschossen. Zuständig ist die Arbeitsagentur. Nähere Infos dazu hier. Also mitmachen und ausbilden!

Reduzierung der Einschränkungen – neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Mai 2021
Die Landesregierung hat Schritte zur Reduzierung der Corona-Einschränkungen bekanntgegeben und entsprechend die Corona-Schutzverordnung geändert. Die ab 15. Mai gültige Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 4. Juni 2021.

Grundsätzlich gilt: Die bisher im Rahmen der Bundesnotbremse ergriffenen Maßnahmen gelten für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 fort. Unterhalb dessen liegt die alleinige Regelungskompetenz grundsätzlich beim Land. Hier sieht das Land NRW nun erste vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen unter 100 bzw. unter 50 vor.

Die Öffnungsschritte erfolgen dementsprechend in einem zweistufigen Verfahren: Die erste Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten zwischen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten unter 50. Vor allem in der ersten Stufe sind die Öffnungsschritte weiterhin an negative Testergebnisse geknüpft, um nach Aussage des Landes für weitere Sicherheit zu sorgen und durch ein größeres Testgeschehen Infektionsketten schnell und gezielt unterbrechen zu können.

Besonders hinweisen möchten wir Sie darauf, dass ein Test, der den Zugang oder die Nutzung von bestimmten Angeboten ermöglicht, künftig 48 Stunden lang gültig ist (§ 4 Abs. 4 Satz 4). Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Eine Übersicht des Landes, welche Regelungen etwa in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel, Gastronomie oder Beherbergung die Corona-Schutzverordnung jeweils in Stufe 1 (>< 100) und Stufe 2 (< 50) künftig vorsieht, finden Sie hier.

NRW-Soforthilfe: Informationen zum Rückmeldeverfahren
In seiner gestrigen Pressekonferenz hat Wirtschaftsminister Pinkwart den Fahrplan für das Rückmeldeverfahren in Sachen Soforthilfe verkündet. Die weitere Vorgehensweise soll sich nun so gestalten:

  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens soll der Versand der noch ausstehenden fast 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen.
  • Die Angeschriebenen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit, die entsprechenden Rückmeldungen abzugeben.
  • Die Frist zur Rückzahlung von nach dieser Abrechnung zu viel erhaltener Mittel endet im Oktober 2022.