Auswirkungen des Coronavirus Herbst I
Corona-Update (Stand 09.10.2020) – Überblick zu den aktuellen Corona-Finanzierungsinstrumenten.
Die Übersicht über aktuelle Finanzierungsinstrumente während der Corona-Pandemie ist überarbeitet. Sie finden sie hier.
Überbrückungshilfe II
Der Bund verlängert die Überbrückungshilfen für den Zeitraum September bis Dezember 2020. Erfreulicherweise sind dabei eine Reihe von Verbesserungen aufgenommen worden, für die die KH Gütersloh gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband OWL während des „Tönnies-Lockdowns“ bei den Abgeordneten Brinkhaus MdB als Fraktionsvorsitzenden der CDU und Linnemann MdB als Berichterstatter für die Überbrückungshilfe I geworben hatten. Hier der kurze Überblick:
• Die Anträge auf Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten beziehen sich nunmehr auf den
Zeitraum von September bis Dezember.
• Förderanträge können bereits bei Umsatzrückgängen von 30 Prozent gestellt werden.
• Kleine Unternehmen können nun bis zu 50.000 Euro Förderung pro Monat erhalten.
• Die Berücksichtigung von Personalausgaben wurde ausgeweitet.
• Die Fördersätze auf die Fixkosten wurden erhöht.
• Der Antrag kann bis zum Dezember 2020 gestellt werden. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden.
• Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich bei der Bank registrieren können, erfolgen.
• Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab.
• Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Detaillierte Infos des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier.
Corona-Ersatzansprüche bei Quarantäne
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter:
Falls der Verdacht einer Infektion im Betrieb besteht, sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Hintergrund: Grundlage etwaiger Ersatzansprüche nach Infektionsschutzgesetz ist die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes, allein der Arztbesuch und dessen Feststellung reicht da nicht. Schicken Sie einen Arbeitnehmer ohne Anordnung des Gesundheitsamtes vorsorglich nach Hause, so behält dieser seinen Anspruch auf Arbeitslohn. Auch Ersatzansprüche nach Infektionsschutzgesetz bestehen dann nicht.
Telefonische Krankschreibung seit 19.10.20 wieder möglich:
Befristet bis zum 31.Dezember 2020 ist wieder die Möglichkeit eröffnet, eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese festzustellen. Für Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, wird die Möglichkeit geschaffen, nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankgeschrieben zu werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen dabei die Patienten eingehend telefonisch befragen und sich auf diese Weise – auch ohne Praxisbesuch – persönlich von ihrem Zustand überzeugen. Die Krankschreibung kann einmalig telefonisch um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Corona-Prämie, Neufassung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 – BStBl I S. 503 –
Das Bundesfinanzministerium informiert über die Corona-Prämie, im amtsdeutsch „Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer,
Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen“. Es enthält den Hinweis, dass Zulagen zum Kurzarbeitergeld nicht darunter fallen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier.
E-Rechnung
Die bislang freie unternehmerische Entscheidung für oder gegen die E-Rechnung wird nun für Betriebe Pflicht, die für Bundesbehörden, wie z. B. Polizei, Bundeswehr oder auch ein Zollamt arbeiten möchten. Ab dem 27. November 2020 nehmen diese Bundesbehörden nur noch elektronische Rechnungen an. Ausgenommen sind nur sogenannte Direktaufträge bis zu einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro.
Mit der E-Rechnungsverordnung (ERechV) werden auch alle Auftragnehmer des Bundes verpflichtet, ihre Rechnungen ab 27. November 2020 elektronisch zu stellen.
Dabei muss die Rechnung zwingend eines der elektronischen Formate XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1 im Profil XRechnung haben. Ausführliche Informationen erhalten Sie in den 10 Merksätzen für elektronische Rechnungen des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (bitkom) hier.