Auswirkungen des Coronavirus I
Hiermit informieren wir Sie mit aktuellen Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber zu den Auswirkungen des Coronavirus.
1. Laufend aktualisierte Maßnahmen der Landesregierung
Die tagesaktuellen Erlasse der Landesregierung NRW über Schließungen und Betretungsverbote können Sie hier abrufen. Bei mehrmaligem Aufruf der Seite löschen Sie bitte zuvor den Cache des Browsers, damit die neuesten Infos geladen werden (Drücken Sie im geöffneten Browser gleichzeitig STRG+F5)
2. Nützliche Linkliste der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA)
Die Arbeitgeberverbände habe eine Liste nützlicher Links bereitgestellt, die Sie hier finden, unter anderem zur Agentur für Arbeit und der Sonderseite Kurzarbeit und Corona. Die arbeitsrechtlichen Folgen der Pandemie hat der BDA hier gut zusammengestellt.
3. Bundesregierung will Kurzarbeit erleichtern
Erleichterungen zur Kurzarbeit sind angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Auch die Formulare und Webseiten der Agentur für Arbeit sind dementsprechend noch nicht an die kommenden regeln angepasst. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen ist erst im April zu rechnen. Kurzarbeit kann aber schon jetzt nach noch geltenden Regeln beantragt werden (siehe weitere Infos unter 4.).
4. Kurzarbeit beantragen –wie geht das?
Infos zur Kurzarbeit nach den derzeit noch geltenden Regeln finden Sie in diesem Merkblatt der Agentur für Arbeit bzw. in diesen beide n Filmen, Video 1, Video 2. Die Arbeitgeber-Hotline der Agentur für Arbeit, ist zurzeit kaum erreichbar. Wir informieren Sie deshalb an dieser Stelle über die Schritte für die Beantragung von Kurzarbeitergeld:
– Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen,
– Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat treffen, falls vorhanden,
– Registrierung als Unternehmer für die e-services der Agentur,
– Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit,
– Leistungsantrages zum Bezug von Kurzarbeitergeld.
5. Hilfen für Kleinstunternehmer
Kurzarbeitergeld nutzt nicht jedem Unternehmer. Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat einen Krisenstab eingerichtet. Hier haben wir eingebracht, dass Micro-Darlehen für Soloselbständige, z.B. Friseure oder Fotografen, eingerichtet werden, die kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Wir informieren hierüber weiter.