Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Hilfestellung zu 3 G im Betrieb ab 24.11.2021

Die neue Niedersachsen Corona-Verordnung liegt wider Erwarten leider immer noch nicht vor – auch wenn sie morgen, am Dienstag, den 23.11.2021 in Kraft treten soll.

Um Sie dabei zu unterstützen, die Fragen der Betriebe in Sachen 3G-Regelung im Betrieb zu beantworten, erhalten Sie heute zumindest jetzt schon

 

  • Merkblatt: 3-G-Regelung am Arbeitsplatz ab 24.11.2021: Was muss wer beachten?                           ( Anlage 1)
  • Zwei Muster im Word-Format:
  • Abfrage des Impfstatus, zur Vorbereitung der Dokumentationspflichten                                                  ( Anlage 2)
  • Muster für Dokumentation im Falle Geimpfter, Genesener, Getesteter ( diese täglich!)                          ( Anlage 3)

 

Auf folgende Fragen geht das anliegende Merkblatt ein – und berücksichtigt dabei die Antworten der FAQ des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html

 

  • Ab Mittwoch, den 24.11.2021:  Wann dürfen Beschäftigte und Arbeitgeber/Innen die Arbeitsstätte nur betreten?
  • Sind die Arbeitgeber/Innen ab Mittwoch, 24.11.2021 verpflichtet, den Impfstatus abzufragen?
  • Muss der Arbeitnehmer die Frage nach dem Impfstatus beantworten? Muss er seinen Impfausweis zeigen?
  • Müssen auch Auszubildende die Frage nach dem Impfstatus beantworten?
  • Was tun, wenn sich Arbeitnehmer weigern, die Frage nach dem Impfstatus zu beantworten oder sich nicht täglich testen lassen wollen?
  • Was sagen Sie, wenn ein Arbeitnehmer sagt: Das sind doch aber persönliche Gesundheitsdaten, ich will wissen, wie damit umgegangen wird?
  • Müssen sich auch ungeimpfte  Arbeitnehmer/Innen auf Baustellen täglich neu testen, bevor sie die Baustellen betreten?
  • Welche Kontrollpflichten haben Arbeitgeber/Innen, wenn die Beschäftigten nicht geimpft/genesen sind?
    • Was ist ein gültiger Testnachweis? Ist die genaue Art der Kontrolle vorgeschrieben?
    • Was muss ich für die betriebliche Kontrolle dokumentieren? Ist das kompliziert? ( Vgl. eine Hilfestellung als Word-Dokument)
      • Reicht es, wenn ein Mitarbeiter einen Selbsttest zeigt, den er am Morgen zu Hause gemacht hat?   NEIN!
      • Wer bezahlt die Tests? Wann können die unter Aufsicht im Betrieb durchgeführten Schnelltests als Nachweis herangezogen werden?
      • Muss ich beobachtete Selbsttests anbieten?
      • Welche Pflichten ergeben sich dann aus dem Datenschutz – wie erfülle ich diese als Arbeitgeber/in?
      • Kann der Arbeitnehmer auch den Bürgertest nutzen als Nachweis?
  • Welche Kontrollpflichten haben Arbeitgeber/Innen, wenn die Beschäftigten geimpft/ genesen sind? Muss auch hier täglich kontrolliert werden?
  • Welche Bußgelder greifen, wenn Arbeitgeber gegen ihre Kontrollpflichten oder Arbeitnehmer gegen ihre Nachweispflichten verstoßen?

Merkblatt Was bedeutet 3 G im Betrieb

Muster Dokumentation Abfrage Impfstatus ab 24.11.2021

Muster Dokumentation Beschäftigte Impfstatus oder Testnachweis